Lese-Rechtschreibstörung


Wann spricht man von Lese-Rechtschreibstörung?


Von einer Lese-Rechtschreibstörung wird nach internationaler Vereinbarung (ICD-10) gesprochen, wenn folgende Merkmale vorliegen:


- Die mit individuell durchgeführten, standardisierten Tests für Lesegenauigkeit, Lesetempo, Leseverständnis und/oder Rechtschreibfertigkeit gemessenen Leistungen liegen deutlich unter denen, die aufgrund des Alters, der gemessenen Intelligenz und der altersgemäßen Bildung einer Person zu erwarten wären.


- Die Lese- und Rechtschreibstörung behindert deutlich die schulischen Leistungen und Aktivitäten des täglichen Lebens, bei denen Lese- und Rechtschreibleistungen benötigt werden.


- Die Lese- und Rechtschreibstörung erklärt sich nicht durch eine andere psychische Erkrankung, eine andere neurologische Erkrankung oder eine Behinderung wie z.B. eine motorische Behinderung (Zerebralparese), Hör- oder Sehbeeinträchtigung.


Anzeichen für eine Lese-Rechtschreibstörung


Kinder machen zu Beginn der Grundschule beim Erlernen des Schreibens und Lesens Fehler. Das liegt aber an den objektiven Schwierigkeiten der Schriftsprache selber und ist völlig normal. Das Erlernen der Schriftsprache erfordert nämlich die Kombination verschiedener Wahrnehmungsteilleistungen. Diese sind für ein "normal" entwickeltes Kind auch problemlos zu erlernen, wenn das Lesen und Schreiben regelmäßig geübt wird und sich die Wortbilder einprägen.

Beim legasthenen Kind jedoch sind, je nach Schwierigkeitsgrad der Entwicklungsstörung, die für das Lesen und Schreiben notwendigen auditiven und visuellen Wahrnehmungsleistungen nur eingeschränkt möglich, und das deutet sich schon in den ersten Schuljahren an. Den Kindern fällt es schwer, sich trotz ständigen Übens Wortbilder zu merken. Geübte Wörter werden immer wieder anders geschrieben, Laute verwechselt, ausgelassen und verdreht. Auch beim Abschreiben häufen sich Fehler und Regeln werden nicht oder fehlerhaft angewandt. Bei den ersten ungeübten Diktaten in der 3. und 4. Klasse werden die Entwicklungsdefizite dieser Kinder ganz offenbar. Fehler treten massiv und andauernd auf. Es stellt sich keine Verbesserung der Rechtschreibleistung ein. Liegt zudem eine Lesestörung vor, so haben diese Kinder große Mühe, Laute zu Silben und Silben zu Worten zu verschleifen und den Sinn des Gelesenen zu verstehen. Die Konzentrations- und Gedächtnisleistung sowie kognitive Leistungen sind stark beeinträchtigt.

Bei solch einem Erscheinungsbild bringt nur eine differenzierte Diagnostik Gewissheit darüber, ob das Kind unter einer Lese-Rechtschreibstörung oder an einer  Lese-Rechtschreibschwäche leidet und gezielte lerntherapeutische Hilfe benötigt. Zuvor sollte durch Fachärzte abgeklärt werden, dass keine organischen Schädigungen wie z.B. Fehlsichtigkeit oder Fehlhörigkeit vorliegen.


Therapiekosten


Im Unterschied zu anderen Ländern ist in Deutschland eine Lese-Rechtschreibstörung nicht als Krankheit anerkannt und entsprechende therapeutische Leistungen können daher auch nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.


Außer der Möglichkeit die Kosten für eine Therapie privat zu tragen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit über den § 35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes eine Kostenübernahme beim zuständigen Jugendamt zu beantragen.


Wissenswertes über Lese-Rechtschreibstörung